Anträge

Anträge der Ratsfraktion


Übersicht


Antragstext | PDF | ISEK-Entwurf (2023/02), 2. Änderungsantrag zu städtischer Vorlage 123/2022

Antragstext | PDF | ISEK-Entwurf (2023/01), Änderungsantrag zu städtischer Vorlage 123/2022

Antragstext | PDF | Bürgerbudget (2022/11)

Antragstext | PDF | openDemokratie-Tool (2022/11)

Antragstext | PDF | Verbesserung ÖPNV (2022/09)

Antragstext | PDF | Photovoltaik-Anlagen (2022/03), gemeinsam mit Bündnis 90/Grüne und proBürger



Das Tool für Petitionen ist da


10.04.2024


Das openDemokratie-Tool für Bad Münder ist da! Ab sofort könnt ihr unter https://www.bad-muender.de/.../service/online-petition.html eine Petition erstellen, die ein Anliegen mit Bezug auf Bad Münder und seine 16 Ortsteile vertritt.


Sollte eure Petition mindestens 410 Unterstützer finden, wird der Petitionsinhalt auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung gesetzt und der Rat entscheidet, ob er den Antrag zur weiteren Beratung in den zuständigen Fachausschuss überweist. Sollten es am Ende weniger Unterstützer sein, so erfolgt eine schriftliche Antwort seitens der Stadtverwaltung.


Unterschriften können digital, als auch auf Papier gesammelt werden.


Alle Informationen zur Erstellung einer Petition und zu den Nutzungsbedingungen findet ihr auch unter https://www.openpetition.de/content/terms_of_use


Bitte beachtet, dass die Angabe falscher Informationen zur Person strafbar ist. Petitionen mit diffamierendem Inhalt oder einseitiger negativer Meinungsäußerung sind zudem unzulässig.


Wir sind gespannt, wie das Tool ankommt und welche Themen den Bürgerinnen und Bürger von Bad Münder wichtig sind!



Euer Team von

bad münder kann mehr e.V.

Offene Bürgerliste für alle 16 Orte

Unser Antrag zur Nutzung des openDemokratie-Tools wurde beschlossen


02/2024

In der gestrigen Sitzung vom 22.02.2024 hat der Rat der Stadt Bad Münder mehrheitlich in geheimer Abstimmung unseren Antrag zur Nutzung des openDemokratie-Tools www.opendemokratie.de für Bad Münder beschlossen.


Wir danken den Fraktionen ProBürger Bad Münder, CDU Bad Münder sowie Bündnis90/ Grüne, dass sie sich mit ihren Wortbeiträgen für eine Nutzung des Tools ausgesprochen haben.


Damit werden die Bürgerinnen und Bürger unserer 16 Ortsteile in Kürze die Möglichkeit haben, Themen, die ihnen am Herzen liegen (und die einen Bezug zu Bad Münder haben) als Petition einzureichen. Kommen ausreichend Unterschriften zusammen (auf digitalem und analogem Wege), befasst sich der Rat der Stadt Bad Münder mit der Petition und entscheidet, ob das Anliegen weiterverfolgt wird oder nicht.


Weitere Infos zum Tool und zur Nutzung kommen, sobald das Tool eingerichtet wurde.


Euer Team von

bad münder kann mehr.

Den Beschluss zum ISEK konkreter machen


02/2023

2. Änderungsantrag zum ISEK-Entwurf (Beschlussvorlage 123/2022)



Sehr geehrter Herr Bürgermeister Barkowski,


die Ratsfraktion „bad münder kann mehr“ im Rat der Stadt Bad Münder am Deister stellt nachfolgenden 2. Änderungsantrag zur o.g. Vorlage mit der Bitte, diesen in der Sitzung des ISEK-Begleitausschusses am 23.02.2023 sowie den weiteren politischen Organen der Stadt Bad Münder am Deister zu beraten und zu beschließen.



Vorschlag zur Änderung der Beschlussempfehlung


Auf der Basis der von den Fraktionen eingebrachten Änderungen zur Sitzungsvorlage, möchten wir unseren Vorschlag für eine Änderung der Beschlussformulierung einbringen. Wir halten es für sinnvoll und notwendig, alle u.g. Aspekte in die Beschlussformulierung aufzunehmen, um bei den jeweiligen Inhalten auch eine Verbindlichkeit zu erzeugen. Hinweis: Jeder Beschlusspunkt wird hier kurz begründet, in der letztendlichen Beschlussfassung soll dies nicht erscheinen.




Der Rat der Stadt Bad Münder beschließt:


1. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) wird als Handlungsrahmen der zukünftigen Stadtentwicklung in Bad Münder am Deister beschlossen. Es ist von Verwaltung und Politik als Arbeitsgrundlage bei allen Planungen, Projekten und Maßnahmen zu berücksichtigen.


2. Das ISEK wird als Prozess betrachtet. Seine Umsetzung soll jährlich evaluiert und das Konzept bei Bedarf fortgeschrieben bzw. an sich ändernde Rahmenbedingungen und Erfordernisse angepasst werden.


3. Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, die in den Handlungsfeldern benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren und nach Beratung in den zuständigen Fachausschüssen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.


4. Der Rat bildet themenbezogene Arbeitsgruppen, die die Konzeptinhalte konkretisieren und bei Bedarf anpassen. Die Vorschläge der Arbeitsgruppen werden den zuständigen Fachausschüssen sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Arbeitsgruppen werden aus den Ratsfraktionen paritätisch besetzt und können durch nicht dem Rat angehörige Fachpersonen erweitert werden.



Begründung


Zu 1) Als Alternative zu dem vorgeschlagenen Begriff der „Orientierung“ schlagen wir „Handlungsrahmen“ vor, da dieser zumindest eine gewisse Verbindlichkeit ausdrückt, ohne zu restriktiv zu sein. Der Begriff „Arbeitsgrundlage“ verdeutlicht, dass das Konzept noch einer weiteren Ausarbeitung bedarf und nicht eins zu eins umgesetzt werden kann.


Zu 2) Hier der Verweis auf den Prozesscharakter. In der aktuellen Vorlage heißt es zum Konzept nur „wird in den kommenden Jahren regelmäßig überprüft“ und es „kann“ fortgeschrieben werden. Eine verbindliche Erfolgskontrolle sollte es u.E. nach geben, vor allem mit Blick auf den unfertigen Stand. Daher eine jährliche (Ergebnis-)Evaluation gegenüber der Politik und – wenn es der Rat für nötig erachtet – eine Fortschreibung.


Zu 3) Dies ist der Arbeitsauftrag an die Verwaltung und die Spezifizierung, dass vor Umsetzung der Schlüsselprojekte diese dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Auch hier halten wir es mit Blick auf die bislang sehr wage Zielausrichtung für angebracht, Projektumsetzungen erst nach Vorliegen aller Informationen und ihren Auswirkungen auf die gesamtstädtischen Ziele freizugeben.


Zu 4) Hier geht es uns darum sicherzustellen, dass der notwendige Ausarbeitungsprozess des Konzepts nach dem Ratsbeschluss weitergeht. Den Vorschlag mit Arbeitsgruppen seitens Bündnis 90/Die Grünen finden wir unterstützenswert und greifen ihn hiermit auf. Arbeitsgruppen zu bestimmten Themenfeldern können Inhalte konkretisieren, aber auch neue Aspekte einbringen. Mit einer paritätischen Besetzung verfolgen wir den Gedanken der Arbeitsfähigkeit (keine zu großen Gruppen) und der fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit („wir wollen gemeinsam inhaltlich weiterkommen“). Die Erweiterung der AGs mit externen Fachpersonen

unterstützen wir ausdrücklich. Allerdings schlagen wir vor, nicht zusätzlich noch den ISEK-Begleitausschuss aufrecht zu erhalten, um nicht zu viele Parallelstrukturen aufzubauen und das Ganze schlank zu halten. Die bestehenden politischen Gremien würden sich mit den AG-Ergebnissen befassen und entscheiden, ob die Vorschläge in das Konzept aufgenommen werden sollen.


Unser 1. Änderungsantrag mit inhaltlichen Vorschlägen zu Leitbild und Handlungsfeldern bleibt von diesem Antrag unberührt bestehen.



Unsere Vorschläge für ein wirksames Stadtentwicklungskonzept


01/2023

Änderungsantrag zum ISEK-Entwurf



Sehr geehrter Herr Bürgermeister Barkowski,


die Ratsfraktion „bad münder kann mehr“ im Rat der Stadt Bad Münder am Deister stellt nachfolgenden Änderungsantrag zur o.g. Vorlage mit der Bitte, diesen in der Planungsausschusssitzung am 02.02.2023 sowie den weiteren politischen Organen der Stadt Bad Münder am Deister zu beraten und zu beschließen.



Vorschläge für ein wirksames ISEK


Wie bewerten wir den aktuellen Entwurf?


Der handlungsbezogene Teil des Konzepts ist in seiner Botschaft blass und unambitioniert:


  • Das Leitbild ist beliebig, nicht auf Bad Münder zugeschnitten und damit ohne Gestaltungswirkung auf (politische) Entscheidungen. Es bleibt unklar, wofür die Stadt in fünf bis zehn Jahren stehen und was sie leisten soll, und worauf Entwicklungsschritte ausgerichtet werden. Wir brauchen eine möglichst breit akzeptierte Vision, die Identifikation stiftet und eine klare Richtung vorgibt.


  • Die Leitlinien und Entwicklungsziele sind zu umfassend und allgemein: Was hat Priorität? Was davon ist speziell für Bad Münder von Bedeutung? Beliebigkeit an dieser Stelle führt zu fehlender Bindungswirkung bei den Verantwortlichen.


  • Die Schlüsselprojekte bestehen meist aus laufenden und geplanten Maßnahmen. Auch ohne ISEK steht ihre Umsetzung fest. Trotz oder gerade wegen der vielen Pflichtaufgaben, die die Stadt derzeit zu meistern hat, müssen darüber hinausgehende Ansätze aufgezeigt werden, wie wir bei Themen weiterkommen. Wenn es lediglich das Verwaltungsprogramm wiedergibt ist es überflüssig.


  • Bei engen Spielräumen brauchen wir Ideen, wie wir trotz aller Einschränkungen Signale des Fortschritts senden. Auch kleine Maßnahmen können Entwicklungen anstoßen. Das Fehlen jeglicher neuer Impulsprojekte bei einzelnen Handlungsfeldern untergräbt den Sinn eines Konzepts und kann nicht das Ergebnis des Prozesses sein.



Wie mit dem Entwurf jetzt umgehen?


Grundsätzlich erscheint eine tiefergehende Überarbeitung des bisherigen Entwurfs notwendig, um das Konzept zu einem echten Leitfaden der zukünftigen Entwicklung werden zu lassen. Ergebnisse aus den Ortsteilen sind stärker zu berücksichtigen, Aussagen zu konkretisieren und Prioritäten zu setzen. Um das zu ermöglichen, wäre eine spätere, dann aber ausgereiftere Fertigstellung sinnvoll.


Da das ISEK aber aufgrund der Fristbindungen für Fördermittel zeitnah zu einem vorläufigen Endergebnis gebracht werden muss, sollten zumindest Kernaussagen überarbeitet werden. Es ist klar, dass das Konzept durch den verbleibenden Zeitrahmen nicht nochmal ganz umgekrempelt werden kann. Aber zentrale Elemente wie die Vision und Entwicklungsziele sowie die Handlungsfelder sollten die wesentliche Zielausrichtung wiedergeben. Im Zuge der Fortschreibung müssen wir uns dann intensiver mit bestimmten Themen beschäftigen und offene Fragen beantworten.



Vorschläge zur Überarbeitung im verbleibenden Zeitfenster


I. Neugliederung des handlungsbezogenen Abschnitts (ab S. 98)


Unabhängig von den Inhalten bedarf der innere Aufbau des Konzepts ab Seite 98 einer Überarbeitung. Die Vielzahl der „Ebenen“ im Konzept erzeugt Unübersichtlichkeit und erschwert das Verständnis der Inhalte. Gleichzeitig zeigt es dadurch auch die Beliebigkeit bzw. die fehlende Priorisierung der getroffenen Aussagen. Wir schlagen eine optisch vereinfachte, inhaltlich jedoch pointierte Gliederung vor:



II. Neue Vision und Entwicklungsziele (zu Kapitel 1)


Die Vision sollte Eigenschaften betonen, die die Stadt zukünftig auszeichnen, die sie abheben von den Kommunen im Umland und die das Potential für eine langfristig positive Entwicklung haben. Bad Münder wird sich zukünftig weniger als Wohn- oder Wirtschaftsstandort abheben. Viele andere Kommunen können mit Lage, Wohnangebot und Arbeitsplätzen punkten. Individuelle Stärken sind dagegen insbesondere die naturräumliche lage, die Vielfalt an Geschichte und Kultur und das Gesundheitswesen. Diese sollten verbunden werden mit dem Erfordernis, als Stadt eine Antwort auf tiefgreifende Veränderungen wie dem klimatischen, technischen und gesellschaftlichen Wandel zu geben.


Vorschlag Vision: „16 Orte, eine Gemeinschaft: Bad Münder ist eine smarte Kleinstadt, die mit ihrer Natur und Kultur für (Er)Leben und Gesundheit steht.“


Diese Vision hebt die individuellen Stärken der Stadt hervor und legt sie als Entwicklungsziele fest:


  • Der Austausch und die Zusammenarbeit aller Ortsteile einschl. ihrer gegenseitigen Wertschätzung ist essentiell für die Bewältigung kommender Herausforderungen. Jeder Ort ist Teil des Ganzen.


  • Bad Münder als „smarte“ Stadt zu sehen, betont den Innovationswillen in allen Bereichen, legt den Schwerpunkt aber vor allem auf die technologische, soziale und ökologische Stadterneuerung, die angesichts des sich abzeichnenden, enormen Wandels in diesen Bereichen notwendig ist. Dazu zählen u.a. Themen wie Digitalisierung, Senkung Ressourcenverbrauch, Lokale Wertschöpfung, Inklusion und Teilhabe, Verkehrs- und Energiewende.


  • Die naturräumliche Lage als besonderes Merkmal soll für den Ausbau eines sanften Tourismus dienen: Wandern, Radtouren, Walking, Biking, Sport- und Gastroangebote sowie Bildungsaspekte (Seminare/Aktionen zu den Themen Natur, Sport, Ernährung, körperliche und mentale Gesundheit) stehen für einen zeitgemäßen Umgang mit der Umwelt und bieten große Vernetzungspotentiale.


  • Die kulturelle Vielfalt ist groß. Industriegeschichte, Künste, Veranstaltungen und ein breites Bildungsangebot machen die Stadt lebendig und interessant. Dies ist auszubauen und mit den anderen Zielen zu verbinden, um einen weiteren Magneten für Bewohner und Besucher zu schaffen.


Mit der vorgeschlagenen Vision und den Entwicklungszielen könnte Bad Münder auf zeitgemäßen und innovativen Wegen ein Profil entwickeln, welches den Standort und die Lebensqualität der Menschen langfristig stärkt. Damit wird der Fokus nicht nur auf den Ausbau von in Ansätzen bereits vorhandener Potentiale gelegt, sondern auch auf den politischen und gesellschaftlichen Willen, die Stadt auf tiefgreifende Veränderungen auch mit progressiven Mitteln einzustellen.



III. Straffung und Spezifizierung der Handlungsfelder (zu Kapitel 2)


Die Handlungsfelder, die sich aus Vision und Entwicklungszielen ableiten, konkretisieren und verräumlichen die prioritären Aufgaben der zukünftigen Stadt- und Ortsteilentwicklung. Sie sollten im Sinne der Verständlichkeit und Bindungskraft in ihrem Umfang reduziert werden. Die aktuelle Auflistung pro Handlungsfeld weckt aufgrund seiner Allumfassenheit Erwartungen, die nicht erfüllt werden können. Natürlich sind nahezu alle genannten Punkte erstrebenswert – benannt werden sollten an dieser Stelle aber nur die, denen wir uns verstärkt widmen (können).


Es sollte für jedes Handlungsfeld geprüft werden, welche „Handlungsansätze“ zur Zielerreichung relevant sind sowie eine Priorisierung bzw. Einstufung der Bedeutsamkeit vorgenommen werden. Mit beispielhaften drei Kategorien („1 Voraussetzung für Zielerreichung“, „2 Wichtig für Zielerreichung“, „3 Ergänzend zur Zielerreichung“) könnte festgelegt werden, in welchem Maße die jeweiligen Handlungsansätze bei zukünftigen Entscheidungen und Projekteigenschaften einfließen.


Mögliche Ausgestaltung zur Veranschaulichung unseres Ansatzes am Beispiel 

Handlungsfeld 01 – Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen, Digitalisierung (Seite 108-111., nicht abschließend)

Priorität Handlungsansatz (hier in Kurzform) Erläuterung (hier in Kurzform)
1 Smarte Stadtentwicklung Vorrang „smarter“ Kriterien bei Entwicklungsentscheidungen, u.a. Digitalisierung des Alltags, Klimaanpassung und Umweltschutz, Inklusion, Teilhabe und Transparenz.
1 Entwicklung öffentlicher Räume und Infrastrukturen Sicherung und Aufwertung von für das Profil von Bad Münder bedeutsamen Orten wie u.a. der historischen Altstadt, den Ortskernen, dem Kurpark, den Wander- und Radwegen sowie der technischen und verkehrlichen Infrastruktur.
1 Stadtverwaltung als Motor der Stadtentwicklung und moderner Dienstleister Sicherung und Ausbau einer handlungsfähigen Verwaltung durch personelle, bauliche und technische Erneuerung. Schwerpunkte Fachkräftegewinnung und Digitalisierung.
2 Innen- vor Außenentwicklung Im Sinne einer möglichst nachhaltigen Siedlungsentwicklung und des Klima- und Umweltschutzes wird auf eine Neuversiegelung bislang unbebauter Flächen verzichtet. Bad Münder prüft die Umsetzung und ggf. Aufhebung bestehender Bauflächenpotentiale (planungsrechtlich gesichert) unter Berücksichtigung dieses Ansatzes und weiterer Aspekte (u.a. Folgewirkungen auf Infrastrukturen und Finanzen). Ausnahmen erfolgen nur bei ausreichend begründeter Notwendigkeit, bspw. zur Erreichung anderer Entwicklungsziele. Die Siedlungsentwicklung konzentriert sich auf die Erneuerung, Konversion und Nachverdichtung des Bestands.
2 Beteiligungsbasierte Stadtentwicklung Projektentscheidungen und -umsetzungen unter intensiver Einbeziehung der betroffenen und interessierten Personengruppen. Nutzung analoger (Infoveranstaltungen, Workshops) und digitaler (Onlineumfragen o.ä.) Instrumente. Größere Präsenz der Ortsteile und ihrer Bewohner bei gesamtstädtischen Entscheidungsprozessen sowie stärkerer Austausch von individuellen Ansätzen und Ideen.
2 Datenbasierte Stadtentwicklung Zur Abschätzung von kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfen (u.a. Wohnraum, Betreuungsplätze) erfolgt eine kontinuierliche Zusammenstellung notwendiger Daten (u.a. Einwohnerentwicklung, Altersverteilung, Schülerzahlen). Sie sind eine Grundlage zur Entscheidung über Bauprojekte o.ä.
3 Bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum und Gewerbeflächen Im Rahmen der Möglichkeiten der öffentlichen Hand wird die Schaffung eines breiten Wohnraumangebots für unterschiedliche Personengruppen verfolgt. Ansätze hierfür sind u.a. planungsrechtliche Vorgaben und die enge Zusammenarbeit mit Investoren. Zur Entwicklung des Gewerbes werden vorrangig bestehende, planungsrechtlich gesicherte Flächen ausgeschöpft.


Auch bei den weiteren Handlungsfeldern sind Zusammenfassungen, Konkretisierungen und Priorisierungen sinnvoll.


IV. Neubewertung und Ergänzung der Schlüsselprojekte (zu Kapitel 2.3/2.4)


Aufgrund des knappen verbleibenden Zeitbudgets erscheint eine Diskussion über die Beibehaltung, Aussortierung oder Hinzunahme von Projekten nicht machbar. Die Schlüsselprojekte sollten daher zunächst so wie im Entwurf enthalten verbleiben. 


Im Anschluss an den Ratsbeschluss und im Rahmen der weiteren Beschäftigung mit den ISEK-Inhalten ist aus unserer Sicht eine gemeinsame Auseinandersetzung mit den Schlüsselprojekten notwendig. Zum einen sind Maßnahmen, die zeitnah abgeschlossen sein werden, aus der Liste zu entfernen. Es wird zu diskutieren sein, inwieweit die Ergebnisse der Ortsteilforen und die zahlreichen Projektideen angemessen berücksichtigt werden können. Es sollten insbesondere in den Handlungsfeldern, denen aktuell noch kein Projekt der Kategorie 2 (über das aktuelle Arbeitsprogramm hinaus) zugeordnet ist, umsetzbare Impulsprojekte ergänzt werden. Wichtig ist hierbei die Signalwirkung an die Öffentlichkeit und die Teilnehmenden, dass mit der Beteiligung am Prozess auch Einfluss genommen wurde. Dies würden aus unserer Sicht bereits kleine Maßnahmen erreichen, ohne dass sie die aktuelle Arbeitsbelastung unverhältnismäßig steigert.



Mit freundlichen Grüßen

André Hillebrand


bad münder kann mehr

Offene Bürgerliste für alle 16 Orte.






12.11.2022


Ein "Bürgerbudget" für Bad Münder

Audio-Beitrag: Die beiden Anträge "Bürgerbudget" und "openDemokratie-Tool" (s.u.) waren Thema in einem Interview des Radiosenders Radio Aktiv mit unserem Fraktionsvorsitzenden André Hillebrand am 10.11.2022 (zum Abspielen bitte zustimmen):

Antrag



Sehr geehrter Herr Bürgermeister Barkowski,


die Ratsfraktion „bad münder kann mehr“ im Rat der Stadt Bad Münder am Deister stellt nachfolgenden Antrag mit der Bitte, diesen im zuständigen Fachausschuss und den weiteren politischen Organen der Stadt Bad Münder am Deister zu beraten und zu beschließen.
 


Der Rat der Stadt Bad Münder am Deister möge beschließen:


Ab dem Haushaltsjahr 2023 wird ein Kostenansatz in Höhe von jährlich 17.500 Euro zur Einrichtung eines „Bürgerbudgets“ in den jeweiligen Haushalt eingestellt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur jährlichen Projektauswahl einzurichten und durchzuführen sowie diejenigen Projekte, die im jeweiligen Kalenderjahr per Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewählt werden, umzusetzen bzw. die Umsetzung zu begleiten.
 


Begründung

Was ist ein „Bürgerbudget“?


Das Bürgerbudget ist ein effektives Instrument zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für unsere 16 Ortsteile und der Identifikation mit dem eigenen Lebensumfeld. Die Fördersumme wird für Projektideen zur Verfügung gestellt, die von den Einwohnerinnen und Einwohnern eingebracht und ausgewählt werden. Die Menschen in unseren Ortsteilen können sich so für Maßnahmen einsetzen, die ihnen am Herzen liegen und, je nach Projekt, diese auch selbst umsetzen. Es stärkt das Bewusstsein für die kommunale Entwicklung, die Verwendung der städtischen finanziellen Mittel und soll dazu beitragen, sich intensiver mit der Stadt- und Ortsentwicklung auseinanderzusetzen.


Das Bürgerbudget wird mittlerweile in vielen Kommunen in Deutschland angewendet und hat sich als Impuls für eine stärkere Bürgerbeteiligung bewährt. Bad Münder kann hiermit einen wichtigen Schritt hin zu einer partizipativen und modernen Stadtentwicklung machen.

Kosten/ Budgetsumme


Die vorgeschlagene Summe von 17.500 Euro ergibt sich aus der Idee „Einen Euro für jede/n Einwohner/in“ (bei ca. 17.500 Einwohnern derzeit). Je nach Akzeptanz und der finanziellen Haushaltssituation wäre eine Erhöhung des Betrages wünschenswert und zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.

Wir schlagen vor, für die Budgetsumme in Höhe von 17.500 Euro die Zuwendung über 25.500 Euro zu nutzen, die die Stadt ab sofort jährlich seitens des Betreibers der Windkraftanlagen an der L421 erhält. Diese ist nicht zweckgebunden. Aus unserer Sicht ist es eine tolle Botschaft, wenn die Bürgerinnen und Bürger in Form von Projektideen ein Stück weit selbst entscheiden können, wofür dieses Geld verwendet wird.
 

Wie funktioniert es?


Innerhalb eines festgelegten Zeitraums können Projektideen bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Diese werden nach einer ersten, allgemeinen Zulässigkeitsprüfung durch die Verwaltung auf einer digitalen Plattform (hierfür gibt es kostenfreie Anbieter) öffentlich aufgelistet. Es folgt die Phase, innerhalb derer die Einwohnerinnen und Einwohner für ihre Favoriten abstimmen können. Im Anschluss erfolgt nach abschließender Prüfung der bestplatzierten Projektideen auf Zulässigkeit ein politischer Beschluss über die Verwendung der Mittel bzw. die Projektumsetzung. Es können so viele Vorschläge berücksichtigt werden, bis das Budget aufgebraucht ist. Ein detaillierter Ablaufvorschlag auf Basis des Praxisbeispiels der Stadt Unterschleißheim siehe Anlage.
 

Welche Projekte sind möglich?


Die Projekte müssen der Allgemeinheit dienen und öffentlich zugänglich und nutzbar sein und damit einen Mehrwert für den jeweiligen Ort und seine Bewohner schaffen. Ein Projekt soll möglichst im jeweiligen Haushaltsjahr umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt –je nach Art und Standort des Projekts– entweder durch die Stadt oder Privatpersonen (z.B. Vereine, Einzelpersonen). Im zweiten Fall ist die Mittelverwendung gegenüber der Stadt nach Abschluss der Maßnahme nachzuweisen. Die Finanzierung eines Projekts muss mit dem Beitrag durch das Bürgerbudget gesichert sein.


Die Bandbreite möglicher Projekte ist groß: Von der Pflanzung eines Obstbaumes für die öffentliche Nutzung, über die Errichtung einer Sitzbank, bis zur Anschaffung von Material für kostenlose Kunst- oder Handwerkskurse oder Veranstaltungen, ist sehr vieles möglich (s. Beispiele anderer Kommunen unten). Zur Prüfung der Zulässigkeit einer Projektidee im Rahmen des Bürgerbudgets wird im Vorfeld ein Kriterienkatalog aufgestellt. Hierfür finden sich viele Beispiele anderer Kommunen, die dies bereits praktizieren. Das in der Anlage gezeigte Beispiel bietet einen Orientierungsrahmen. Natürlich können die Kriterien seitens des Rates individuell für Bad Münder festgelegt werden. So ist –beispielsweise– möglich, nur Projekte zuzulassen, die sozialen und umweltschutzbezogenen Vorgaben entsprechen. Hier sollte der Rat in Zusammenarbeit mit Stadt und Bürgern überlegen, ob bzw. wo ein Schwerpunkt gelegt werden soll.
 

Wer kann sich beteiligen?


Vorschläge können alle im Stadtgebiet von Bad Münder ansässigen Vereine, Organisationen, Kirchen und Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Stadtgebiet einreichen. Die Abstimmung zur Auswahl der umzusetzenden Projekte erfolgt öffentlich in digitaler Form.
 


Fazit: Für eine moderne Bürgerbeteiligung in Bad Münder


Das Bürgerbudget hat sich in vielen Kommunen bewährt und ermöglicht die Umsetzung von Projekten, die ohne eine entsprechende Mittelverwendung oftmals „hinten runterfallen“. Die Menschen in unseren 16 Ortsteilen können aktiv über eine Verwendung von städtischen Mitteln mitentscheiden. Dies stärkt das Demokratieverständnis. Je nach Erfolg kann das Bürgerbudget ausgeweitet und ggf. durch Aktionen (z.B. Fest zum Abstimmungsende, siehe Beispiel Stadt Eberswalde unten) begleitet werden. Wir sehen das Bürgerbudget im direkten Zusammenspiel mit dem Angebot „openDemokratie Tool“ (s. Antrag vom 08.11.2022), welches den Einwohnern die Möglichkeit gibt, Themen in die politische Diskussion einzubringen. Beide Instrumente zusammen ermöglichen eine kreative und transparente Beteiligung der Menschen an der Entwicklung unserer 16 Ortsteile.



Mit freundlichen Grüßen
André Hillebrand


Fraktionsvorsitzender
bad münder kann mehr
Offene Bürgerliste für alle 16 Orte.
 


Anlage

Detaillierte Aufstellung eines möglichen Projektaufbaus auf der Basis des Bürgerbudgets der Stadt Unterschleißheim
 


Mögliches Ablaufschema


1. Phase (Juni): Einreichen von Projektideen bei der Stadt (digital und ggf. schriftlich) mithilfe eines Antragformulars, der die wichtigsten Projekteigenschaften zusammenfasst


2. Phase (Juli/August): Vorprüfung durch die Verwaltung. Zulässigkeitsprüfung anhand definierter Kriterien (s.u.) und ggf. Einstellung der Projektidee auf einer digitalen Plattform


3. Phase (September): Öffentliche Abstimmung. Durch die Anzahl der Stimmen zeigt sich, welche Projekte aus Sicht der Einwohner/innen Priorität haben. Die Ideengeber können innerhalb dieses Zeitraums ihr Projekt bewerben und für Stimmen werben


4. Phase (Oktober): Abschließende Prüfung durch die Verwaltung. Entlang der Prioritätenliste wird jeder Vorschlag nochmals genau nach inhaltlichen Kriterien geprüft: Ist der Vorschlag auch bei tiefergehender Prüfung realisierbar? Ist die Kostenangabe nachvollziehbar? Es können so viele Vorschläge der Liste absteigend berücksichtigt werden, bis das Budget aufgebraucht ist


5. Phase (November): Politischer Beschluss. Der Rat der Stadt berät über die zulässigen Vorschläge und entscheidet über die zu fördernden Projekte im kommenden Haushaltsjahr. Ausschlaggebend ist dabei die gewünschte Priorisierung der Öffentlichkeit.
 

Kriterien für eine Projektbewertung


In der ersten Phase werden die Vorschläge durch die Verwaltung auf Umsetzungseignung vorgeprüft. Dafür gibt es eine klar definierte Checkliste, die transparent macht, aus welchen Gründen ein Projekt ggf. nicht gewählt werden kann. In der Abstimmungsphase können die Einwohner/innen folglich nur die Vorschläge bewerten, die auch ermöglicht werden können. Auf der Basis der Checkliste der Stadt Unterschleißheim bieten sich aus unserer Sicht u.a. folgende Kriterien an, nach denen ein Projekt nicht zulässig ist:


  • Planungen oder finanzielle Mittel zu dem Vorschlag sind bereits im Haushalt vorgesehen, es gibt einen
    Beschluss hierzu oder es wurde bereits etwas beauftragt. Das Bürgerbudget soll einen Mehrwert bieten
  • Der Vorschlag berührt Flächen, die nicht im Zugriff des Antragstellers/ nicht im städtischen Eigentum sind
  • Der Vorschlag berührt Interessen von Trägern öffentlicher Belange und es gibt keine Zustimmung
  • Der Vorschlag bindet dauerhaft Mittel oder Personal. Nur Einmalinvestitionen werden zugelassen
  • Für den Vorschlag sind komplexe und/oder rechtliche Prüfungen bzw. Zulassungsverfahren notwendig


Digitale Plattform


Zur Umsetzung einer digitalen Projekt- und Abstimmungsplattform bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an. Eine Auflistung der eingegangenen Projektvorschläge inkl. Projektbeschreibung wäre auf der städtischen Website grundsätzlich möglich. Die technische Umsetzung und Betreuung der Abstimmungswerkzeuge ist jedoch ggf. nicht möglich bzw. würde zusätzliche Personalkapazitäten binden. Eine Alternative kann die Open-Source-Software CONSUL (https://consulproject.nl/de/) sein. Diese ist kostenlos installier- und nutzbar. Am Beispiel der Stadt Unterschleißheim (siehe Link oben) kann die Verwendung in der Praxis eingesehen werden. Im Falle einer Nutzung würde sich die vorherige Kontaktaufnahme mit praktizierenden Kommunen anbieten, um Erfahrungswerte einzuholen.


Weitere Beispiele, teils auf Basis von CONSUL, teils mit anderen Plattformen sind u.a.:




08.11.2022


Das digitale Petitionstool "openDemokratie" für Bad Münder

  • Antrag



    Sehr geehrter Herr Bürgermeister Barkowski,


    die Ratsfraktion „bad münder kann mehr“ im Rat der Stadt Bad Münder am Deister stellt nachfolgenden Antrag mit der Bitte, diesen im zuständigen Fachausschuss und den weiteren politischen Organen der Stadt Bad Münder am Deister zu beraten und zu beschließen.
     


    Der Rat der Stadt Bad Münder am Deister möge beschließen:


    Die Stadt Bad Münder stellt das kostenfreie „openDemokratie-Tool“ des gemeinnützigen Anbieters openPetition gGmbH zur Stärkung der Bürgerbeteiligung auf der städtischen Homepage bereit. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die organisatorischen und rechtlichen Schritte durchzuführen, die zur Nutzung des Tools erforderlich sind und informiert den Rat über den Fortschritt. Erfolgreiche Petitionen werden dem Rat der Stadt Bad Münder vorgelegt. Als notwendiges Quorum für die Petitionen wird die Berechnungsformel des Anbieters festgelegt.



    Begründung


    Die Themen Demokratiestärkung und Bürgerbeteiligung sind aus einer zeitgemäßen Stadtentwicklung nicht mehr wegzudenken. Der Wunsch nach Mitgestaltung in der Gesellschaft wächst. Gleichzeitig ist es für die Arbeit und Entscheidungen der politischen Gremien und der Stadtverwaltung wichtig, dass sie nachvollziehbar sind und Akzeptanz erfahren. Dies können wir erreichen, indem wir den Einwohnerinnen und Einwohnern zusätzliche Möglichkeiten zur Teilhabe an den lokalen Entwicklungen bereitstellen. In Sachen „Bürgerbeteiligung“ sind in den vorherigen Jahren von städtischer und politischer Seite keine Impulse gekommen. Mit den in diesem Jahr erfolgten Beteiligungsverfahren zum Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ sowie zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK), wurde der Bürgermeinung nun erstmals verstärkt Raum gegeben. Die überschaubare Teilnahme an den Veranstaltungen ist zum einen sicherlich darin begründet, dass solche Beteiligungsinstrumente in Bad Münder noch Neuland sind. Zum anderen kann es daran liegen, dass die Themen zu abstrakt sind: Meist motiviert die persönliche Betroffenheit zur Teilnahme und Diskussion.


    Um insbesondere letzterem Aspekt Rechnung zu tragen, schlagen wir die Nutzung des o.g. digitalen Beteiligungstools vor. Es stellt ein geeignetes Werkzeug dar, mit dem Bürgerinnen und Bürger Anliegen von persönlicher Bedeutung in die öffentliche Diskussion einbringen bzw. an die politischen Entscheidungsträger übermitteln können.


    Der Nutzen dieses digitalen Beteiligungsinstruments sollen im Folgenden auszugsweise wiedergegeben
    werden (Quelle: https://www.opendemokratie.de/):


    • Die Software ermöglicht das digitale Starten und Unterzeichnen von Petitionen mit thematischem Bezug
      zur Stadt Bad Münder bzw. allen 16 Orten.
    • Wird das Quorum erreicht, behandeln die politischen Gremien das Anliegen der Petition in einer öffentlichen Ratssitzung. (Anmerkung bmkm: Hier ist zu verfahren, wie es sonst bei Anträgen der Ratsfraktionen üblich ist: Erhält eine Petition ausreichend Unterstützungsunterschriften, kommt der Petitionsinhalt im Wortlaut in der nächsten Ratssitzung als Sitzungsvorlage auf die Tagesordnung. Der Rat entscheidet dann, ob das Thema/das Anliegen in den Fachausschüssen weiter behandelt werden soll. Nur wenn dies der Fall ist, erhält die Stadtverwaltung den Auftrag, eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten.)
    • Wenn das Quorum nicht erreicht wird, gibt es auf jede Petition eine öffentliche, schriftliche Antwort des
      Bürgermeisters.
    • Das Sammelquorum stellt für jedes Anliegen eine gewisse Mindestrelevanz für die Gemeinschaft sicher. Das Quorum gewährleistet die Arbeitsfähigkeit der in der Petition adressierten Personen und Parlamente und schützt diese vor einem möglichen Missbrauch dieses Instruments. Die Berechnungsformel lautet: f(x)= x ^ (0,616). Dabei ist x die Einwohnerzahl der Region. Die Potenzfunktion stellt sicher, dass in kleinen Regionen das Quorum prozentual höher ist als in großen Regionen, weil es lokal einfacher ist, Menschen zu beteiligen und zu aktivieren. Der Exponent 0,616 stellt sicher, dass die Hürde realistisch erreicht werden kann. Für Bad Münder ergibt dies eine Mindestunterstützerzahl von ca. 410 (abhängig von der aktuellen Einwohnerzahl).


     

    Weitere Vorteile dieses Instruments sind u.a. (Auszug der Website des Anbieters):


    • Die Organisation „openPetition“ ist gemeinnützig und finanziert sich durch Spenden. Das Tool wird der Kommune kostenfrei zur Verfügung gestellt, die technische Betreuung übernimmt der Anbieter.
    • Viele berufstätige Menschen, gerade mit Kindern, haben oft nicht die Möglichkeit, zu Sitzungen oder zu Sprechstunden persönlich zu erscheinen. Für andere Menschen ist es eine hohe Hürde, das persönliche Gespräch zu suchen – sei es aus Misstrauen oder aus Resignation, „es ändert sich ja doch nichts“ oder auch weil sie nicht wissen, ob sie mit ihrem Problem allein sind oder es auch andere betrifft. Online-Beteiligung verhilft diesen Menschen zu einem niedrigschwelligen Zugang zu politischer Beteiligung. Viele Verbesserungen oder Missstände können so rechtzeitig sichtbar gemacht werden und das Vertrauen in unsere repräsentative Demokratie gestärkt werden. Damit steigt auch die Zufriedenheit der eigenen Bürgerinnen und Bürger mit den gewählten Abgeordneten.
    • Eine Online-Initiative ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Lösung und Konsensfindung an deren Ende immer auch das persönliche Gespräch steht. Das Online-Verfahren garantiert lediglich, dass jeder zu seinem Recht kommt, gehört zu werden. Transparent und sichtbar für alle, steht es für eine lebendige Demokratie.


     

    Wir sehen die Nutzung dieses Tools in direkter Verbindung mit dem Projekt „Bürgerbudget“ (s. Antrag vom 08.11.2022). Beide Instrumente zusammen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der lokalen Bürgerbeteiligung, ohne den städtischen Haushalt in diesen Zeiten unverhältnismäßig zu belasten. Gleichzeitig können sie unsere Stadt als Ort für vielfältige Teilhabe nach innen und außen prägen. Die Stadt Springe nutzt das Tool bereits, sodass hier ggf. die Möglichkeit des gegenseitigen Erfahrungsaustausches besteht.



    Mit freundlichen Grüßen
    André Hillebrand


    Fraktionsvorsitzender
    bad münder kann mehr
    Offene Bürgerliste für alle 16 Orte.



    20.09.2022


    Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)


    Antrag



    Sehr geehrter Herr Bürgermeister Barkowski,


    die Fraktion „bad münder kann mehr“ im Rat der Stadt Bad Münder am Deister stellt nachfolgenden Antrag mit der Bitte, diesen im zuständigen Fachausschuss und den weiteren politischen Organen der Stadt Bad Münder am Deister zu beraten und zu beschließen.


    Der Rat der Stadt Bad Münder am Deister möge beschließen:


    Der Rat der Stadt Bad Münder am Deister setzt sich für die Verbesserung des ÖPNV-Angebots zwischen dem Landkreis Schaumburg und dem Landkreis Hameln-Pyrmont über Bad Münder ein, um die Erreichbarkeit des Stadtgebiets aus Richtung Bad Nenndorf/Samtgemeinde Rodenberg insbesondere für Schülerinnen und Schüler der KGS Bad Münder aus dem Landkreis Schaumburg sowie für Pendler und Tagesgäste zu verbessern. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diese Position gegenüber dem Landkreis Hameln-Pyrmont zu vertreten und eine zukünftige Umsetzung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.



    Begründung


    Bislang gibt es nur ein unzureichendes Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr zwischen dem Landkreis Schaumburg und dem Landkreis Hameln-Pyrmont. Die Verbindung zwischen der Samtgemeinde Rodenberg und der Stadt Bad Münder ist hierdurch ebenfalls unzureichend. Insbesondere für die dort wohnhaften Schülerinnen und Schüler der KGS Bad Münder ist damit die Erreichbarkeit der Schule stark eingeschränkt. Für die Eltern bedeutet dies einen hohen organisatorischen Aufwand.


    Eine regelmäßige Busverbindung bringt viele Vorteile mit sich. Die dadurch steigende Attraktivität des Schulstandorts für Interessierte aus den umliegenden Kommunen kann die positive Entwicklung der Schülerzahlen zusätzlich unterstützen. Dies ist auch für die Einrichtung einer Oberstufe von Bedeutung. Des Weiteren würde die Erreichbarkeit des Stadtgebiets auch für andere Alters- und Personengruppen (z.B. Tagesgäste, Pendler) deutlich verbessert. Zudem stellt es einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz dar, der zu einem großen Teil auch auf eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs angewiesen ist.


    Im Kreistag des Landkreises Schaumburg ist die Verbesserung des ÖPNV-Angebots in Form einer neuen Buslinie derzeit Inhalt politischer Beratungen. Ein von der Gruppe WGS/Freie Wähler im Schaumburger Kreistag eingereichter Antrag hat gute Aussichten, angenommen zu werden. Mit der vorgeschlagenen Beschlussfassung zeigt der Rat der Stadt Bad Münder seine Unterstützung für dieses Ziel.


    Mit freundlichen Grüßen
    André Hillebrand


    Fraktionsvorsitzender
    bad münder kann mehr
    Offene Bürgerliste für alle 16 Orte.


    16.03.2022


    Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden


    Antrag der Ratsfraktionen Bündnis90/ Die Grünen, proBürger und bad münder kann mehr



    Sehr geehrter Herr Bürgermeister Barkowski,


    die Fraktionen im Rat der Stadt Bad Münder Bündnis90/Die Grünen, pro Bürger und bad münder kann mehr (bmkm) bringen nachfolgenden Antrag in die Stadtratssitzung am 31.03.22 mit der Bitte um Beratung und Entscheidung ein:



    Der Rat der Stadt Bad Münder möge beschließen:


    1. Bau einer PV-Anlage auf dem Feuerwehrgebäude im Gewerbegebiet, Rahlmühler Str. 19, 31848 Bad Münder


    Die Installation einer Photovoltaikanlage bietet sich auf dem neu errichteten Gebäude der Feuerwehr am Standort Gewerbepark Rahlmühle als Einstieg geradezu an. Es handelt sich um das neueste Gebäude der Stadt. Die baulichen Voraussetzungen zur Installation einer Photovoltaikanlage sollten gegeben sein. Die Wärmeversorgung und Trinkwassererwärmung erfolgt hier bereits mit dem Energieträger Strom über die vorhandene Wärmepumpe. Von einem hohen Eigenverbrauchsanteil des erzeugten Solarstroms ist auszugehen.


    2. Prüfung weiterer Liegenschaften


    Die Stadt Bad Münder am Deister prüft bei allen städtischen Gebäuden, Liegenschaften und Grundstücken die Möglichkeit der Installation einer Photovoltaikanlage und optional den kombinierten Einsatz von Batteriespeichersystemen. Anschließend bzw. im weiteren Verlauf lässt die Stadt diese Anlagen, mit dem Ziel den vor Ort produzierten Solarstrom in den eigenen Liegenschaften zu nutzen, errichten. Bei Neubau oder der Sanierung von städtischen Gebäuden plant die Stadt zukünftig grundsätzlich die Installation von Photovoltaikanlagen unter Voraussetzung eines wirtschaftlichen Betriebs mit ein. Die Stadtverwaltung berichtet in den städtischen Gremien über die Ergebnisse.
     

    3. Umsetzung


    Zur Umsetzung, Finanzierung und Betrieb dieser Anlagen erstellt die Stadt ein Konzept. Vorstellbar wäre unter anderem die direkte Investition durch die Stadt. Aber u.a. auch die Möglichkeit einer Kooperation der Gesellschafter der Netzgesellschaft Bad Münder GmbH & Co.KG hinsichtlich Errichtung und Betrieb der Photovoltaikanlagen soll geprüft werden.
     


    Begründung


    Kommunen haben die Aufgabe aktiv das Gelingen der Energiewende und die damit verbundenen Klimaschutzmaßnahmen voranzutreiben. Über die Klimaschutzziele des Landkreises hat auch die Stadt Bad Münder am Deister formulierte Ziele. Bisher nutzt die Stadt leider wenig bis gar keine erneuerbaren Energien.


    Photovoltaikanlagen sichern den Betreiber gegen hohe und steigende Energiekosten ab. Bereits jetzt ist dem Haushalt der Stadt eine enorme Kostensteigerung im Bereich Energie zu entnehmen. Die Stromgestehungskosten bei Photovoltaikanlagen liegen bereits seit Jahren deutlich unter den allgemeinen Strompreisen. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen kann folglich unterstellt werden. PV-Anlagen sind zudem Stand der Technik sowohl bei neuen Gebäuden als auch bei Bestandsimmobilien. Außerdem sind sie gesellschaftlich in der Breite akzeptiert.


    Kommunen haben die Aufgabe als Vorbild zum Gelingen des Klimaschutzes durch erneuerbare Energien voranzugehen. Zudem ist die Installation von PV-Anlagen ein Mittel gegen steigende Energiekosten, die den
    Haushalt der Stadt Bad Münder künftig höher belasten werden, voraussichtlich deutlich mehr als in den vergangenen Jahren.

     

    Mit freundlichen Grüßen


    Helmut Burdorf

    Bündnis 90/ Die Grünen


    Sabine Sturm

    proBürger


    André Hillebrand
    bad münder kann mehr


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